Bitte beachten: Ab heute gilt die Corona - Warnstufe in Baden-Württemberg
Ab heute gilt die Corona Warnstufe in Baden Württemberg.
Folgendes gilt damit in der Sporthalle:
Für den Sport in geschlossenen Räumen gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist (Datum des Tests ist relevant). Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.
Wie bereits in der Basisstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, in dem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler*innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Der 3G-Nachweis ist auch für den Wirtschaftsdienst notwendig.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Vielen Dank für die Beachtung
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