Corona Regeln fürs kommende Wochenende
Mit der ab, 28.01.2022 gültigen Corona VO des Landes Baden-Württemberg haben wir die Alarmstufe II verlassen und befinden uns nun in der Alarmstufe I.
1. Das bedeutet, das für den Zutritt in die Sporthallen ab sofort sowohl für Sportler, Trainer, Betreuer, Vereinshelfer als auch für Zuschauer “nur noch” die 2G Regelung (Zutritt nur bei Nachweis Genesen- oder Geimpftstatus) gilt. Ein aktueller Test ist bis auf weiteres nicht erforderlich.
2. In der gesamten Halle gilt unverändert die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
3. Am Halleneingang ist eine Registrierung weiterhin erforderlich.
Außerdem passen wir unsere Haushalts Corona Regel an:
Tritt in einem Haushalt ein Corona Fall auf, dann ist eine Teilnahme am Trainings-/Wettkampbetrieb an den darauffolgenden drei Tagen nicht möglich.
D.h. wenn am Montag im Haushalt ein positiver Schnelltest auftritt, dann ist erst am Donnerstag eine Teilnahme am Training wieder möglich. Zum Schutz aller Spieler ist ein zusätzlicher Test notwendig, solange bis der/die Haushaltsangehörige, die Quarantäne verlassen kann.
2G bedeutet: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen
Ausnahmen:
· Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
· Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
· Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
· Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich).
· Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.